Einwendungen

Seit dem 30.01.2024 liegen die Antragsunterlagen öffentlich und digital aus. Wir prüfen diese momentan inhaltlich und erstellen anschließend eine „große“ Einwendung, welche durch alle Bürger unterzeichnet werden kann.

Zusätzlich wollen wir auch eine große Zahl an individuellen Einwendungen einreichen, welche durch Euch selbst verfasst werden können. Zur Unterstützung stellen wir Euch unten eine Vorlage bereit und zusätzlich in auch eine Formulierungshilfe.

Videoanleitung für Einwendungen

Überblick über mögliche Einwendungen

Grundsätzlich gibt es 5 Arten, Einwendungen an das TLUBN zu richten:

  1. Über die Formulierungshilfe unter dem Link: Formulierungshilfe
  2. An den Auslegungsstellen (siehe hier)
  3. Vor-Ort-Termine der BürgerInitiative (werden auf der Startseite und über unsere Social-Media-Kanäle bekannt gegeben)
  4. Selbstständige Einwendung (z.B über unsere Vorlage hier) oder Sammlung von Unterschriften
  5. Unterschrift unter die Einwendung der BürgerInitiative

Einwendungen über Formulierungshilfe erstellen

Die Formulierungshilfe kann genutzt werden, um Einwendungen einfacher zu formulieren. Sie nutzt eine umfangreiche Datenbank an Einwendungsgründen, aus welchen über die Maske ausgewählt werden kann. Außerdem soll die persönliche Betroffenheit hervorgehoben werden. Daher bitte immer auch persönliche Punkte in das entsprechende Textfeld eingeben - nur so wird uns das TLUBN ernst nehmen.
Vorformulierte Einwendungen sollten IMMER gegengelesen werden, da der Generator viele persönliche Informationen nicht wissen kann.

Ablauf:

  1. Formulierungshilfe hier aufrufen und die eigenen Daten eintragen
  2. Eigene Punkte eintragen
  3. Generieren lassen und herunterladen
  4. Am PC öffnen und gegenlesen, ggf. korrigieren/erweitern
  5. Ausdrucken und Unterschreiben
  6. Einscannen und per E-Mail an info@bi-gera-cretzschwitz.org schicken ODER in unseren Briefkasten in Söllmnitz (Söllmnitz 49, 07554 Gera) einwerfen

Unterschriftensammlung der Einwendung der BürgerInitiative

In den nächsten Wochen werden wir Unterschriften unter die Einwendung der BürgerInitiative sammeln. Hierbei kann auch unterschrieben werden, wenn man bereits eine eigene Einwendung erstellt hat. Je mehr Unterschriften - umso stärker das Gewicht der Einwendung.
Hierfür suchen wir immer auch Freiwillige, die Unterschriften sammeln (bitte per E-Mail an info@bi-gera-cretzschwitz.org melden, wenn Interesse besteht).
Die entsprechende Vorlage findet ihr etwas weiter unten.

Achtung: Der Sammler der Unterschriften muss sich selbst im oberen Teil der Liste mit persönlichem Namen, Adresse und Beruf eintragen und auch selbst jede Liste unterschreiben! Ebenfalls sollte jeder Sammler auch am Anhörungstermin erscheinen, um die jeweilige Liste von Unterschriften vertreten zu können.

Vorlage für Unterschriftensammlung

Fragen und Antworten

Wer darf eine Einwendung einreichen?

Jeder Bürger darf eine eigene Einwendung schreiben UND auch die Einwendung der BürgerInitiative unterschreiben - auch Kinder. In diesem Falle unterschreiben bitte die Eltern.

Bis wann müssen Einwendungen eingereicht werden?

Alle Einwendungen müssen bis spätestens 02.04.2024 im TLUBN in Weimar eingegangen sein. Die BürgerInitiative sammelt Einwendungen und Unterschriften allerdings nur bis zum 26.03.2024, da wir alle Dokumente noch katalogisieren müssen vor der Einreichung.

Was passiert nach der Einreichung der Einwendungen?

Nach der Prüfung der Einwendungen lädt das TLUBN zu einem Anhörungstermin für alle Einreichenden einer Einwendung ein. Der Termin dafür ist der 28. Mai 2024 um 10:00 Uhr im Saal des Kultur- und Kongresszentrums Gera, Schlossstraße 1 in 07545 Gera.
Zu diesem Termin sollten alle erscheinen, die entweder eine eigene, persönliche Einwendung geschrieben oder eine Unterschriftenliste der Einwendung der BürgerInitiative ausgelegt (und den eigenen Namen, Adresse und Beruf eingetragen) haben.

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