Online-Erörterung FAQ

Auf dieser Seite findet ihr Fragen und Antworten zur Online-Erörterung.

Was ist die Online-Erörterung?

Die Online-Erörterung ist die Fortsetzung der Erörterung der Einwendungen gegen die SungEeel Recycling-Anlage, welche zunächst als Vor-Ort Termine in Gera gestartet ist. Da die führende Behörde, das TLUBN, diese Termine nicht mehr in Präsenz durchführen wollte (Gründe siehe hier), wurde die Erörterung auf das Online-Verfahren umgestellt.

Wie läuft die Online-Erörterung ab?

Bei der Online-Erörterung bekommt jeder, der rechtzeitig im Jahr 2024 eine Einwendung an das TLUBN (oder bei der BürgerInitiative) gesendet hat, das Recht, sich schriftlich zu äußern. Hierzu bekommt man 6 Wochen Zeit, beginnend ab 11.02.2025.

Wie kann ich an der Online-Erörterung teilnehmen?

Ihr könnt eure Erörterung per E-Mail an Online-Konsultation.Abt6@tlubn.thueringen.de oder per Brief an Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena schicken.

Was muss ich schreiben oder was genau enthält die Erörterung?

Ihr müsst grundsätzlich euren Namen und eure Adresse vermerken, damit eure Erörterung eurer Einwendung zugeordnet werden kann. Nur wer rechtzeitig die Einwendung abgegeben hat, darf sich auch an der Erörterung schriftlich beteiligen. Zur Erörterung gehören vertiefende Gedanken und Informationen, die ihr in der Einwendung vergessen habt oder die durch neue Antragsunterlagen aufgekommen sind. Bitte vergesst die Quellen nicht, sonst wird die Erörterung ihr Ziel verfehlen!
Grundlage der Erörterung ist das Dokument unter folgendem Link, welches die jeweiligen Erörterungspunkte, die Aussagen der Behörde und der Antragsteller-Seite enthält. Bereits erörtert wurden die Punkte (TOP) 1, 2, 3 (bis 3.3.5.3) und 5.2 – 5.3.3.5. Wir empfehlen, bevorzugt bisher nicht erörterte Punkte in der eigenen Erörterung abzuhandeln.

Das Dokument des TLUBN enthält 461 Seiten, das schaffe ich nie?!?

Bitte nicht durch die reine Seitenanzahl einschüchtern lassen! Es reicht, sich auf 1 oder wenige Punkte in der eigenen Erörterung zu beschränken. Hier ist besonders auf die Angabe der jeweiligen Quellen, bevorzugt als Datei-Anhang in der E-Mail, zu achten.
Jede Eröertung hilft!

Bis wann sollte ich meine Erörterung abschicken?

Grundsätzlich raten wir dazu, nicht übereilt die Erörterung abzusenden, da hierdurch die Behörde, wie auch die Gegenseite bereits mit den Informationen arbeiten können. Stattdessen empfehlen wir eine Übermittlung bis spätestens 22.03.2025 per E-Mail oder 17.03.2025 per Brief. Es ist ebenso möglich, mehrere Erörterungen zu versenden

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